Corona-Pandemie: Regelungen für Tages- und Wanderritte
- Während des gesamten Tages-, Wanderritts gelten die Corona-Regelungen der aktuellen Verordnung zu Infektionsschutzmaßnahmen in Bayern.
- Auf Reiterhöfen, Wanderreitstationen, Hotels und Gaststätten sind die Corona-Regelungen der jeweiligen Betriebe zu befolgen.
- Allgemein sind dies Regelungen zu 3G/2G, Personenkreis, Aufnahme der Personalien, Mindestabstand, Hygiene und Maskenplicht.
- Vor Beginn des Ritts wird auf die aktuellen Richtlinien hingewiesen.